Prometheus
Administrator

Dabei seit: 30.08.2004
Beiträge: 722
Herkunft: Wer will das wissen?
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| Sozialhilfe weg seit hartz 4? |
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nein eben nicht! man kann zwar so gesehen keine sozialhilfe mehr auf den sozialämtern beantragen aber das diese weg ist stimmt so nicht. die sozialhilfe ist nur anders strukturiert und ist von anderen faktoren abhängig.
1. normale sozialhilfe zum lebensunterhalt.
diese form der sozialhilfe wurde dem arbeitsamt zugeteilt und nennt sich nun hartz 4. jeder bezugsberechtigte ist somit verpflichtet sich arbeitslos zu melden und sich dem arbeitsmarkt zur verfügung zu stellen. dafür bekommt man dann eine berechnete summe geld (meist 345 euro + zusätzliche unterstützung zur miete usw.). dazu noch sozialhilfe gibt es nicht da der lebensunterhalt durch hartz 4 abgedeckt sein soll. die gezahlte leistung nennt sich in diesem fall "ALG2" oder arbeitslosengeld 2.
2. sozialhilfe bei berufstätigen oder anderweitig erwerbstätigen.
diese form der sozialhilfe gibt es weiter. laut sgb2 ist jeder für den bezug von sozialleistungen berechtigt der durch seine tätigkeit nicht in der lage ist seinen lebensunterhalt komplett zu bestreiten. berufstätige fallen selten unter diesen punkt da man meisten doch mehr verdient und keinen anspruch hat. dies ist aber interessant für selbständige! wenn man eine flaute hat und nicht in der lage ist durch seine umsätze den lebensunterhalt komplett selbst zu bestreiten kann man für den entsprechenden monat unterstützung beantragen. voraussetzung dafür ist ein nachweiß über die getätigten umsätze und kosten und einiges mehr. am einfachsten ist das zu erledigen wenn man monatliche berichte einer steuerberatung bekommt. diese reicht man dann einfach ein mit einem kontoauszug des privaten kontos und das sozialamt gibt einem dann die differenz zum sozialsatz dazu.
beispielrechnung:
bezüge aus der selbständigen tätigkeit: 300 euro
sozialsatz pro person: 345 euro
im haushalt lebt der mann mit seiner frau die 500 euro als teilzeitkraft verdient.
die miete beträgt monatlich warm 400 euro
in summe hat man somit einen anspruch auf 2 mal 345 euro plus 400 euro miete, macht 1090 euro. die frau verdient 500 euro welche angerechnet werden, das macht dann 590 euro. der mann konnte davon nur 300 euro selber erwirtschaften womit eine differenz von 290 euro bleibt. diese 290 euro kann man in diesem fall dann vom sozialamt erwarten. das sozialamt kommt dabei jedoch nicht für sozialleistungen wie krankenkasse oder rentenversicherung auf und rechnet diese kosten auch nicht mit an. es gibt lediglich noch kosten wie strom und heizung die noch mit dazu gerechnet werden können und evtl. teilbeträge aus den kosten des unternehmens sofern man dafür grade stehen muss.
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