Fun-Board
Registrierung Kalender Mitgliederliste Teammitglieder Suche Häufig gestellte Fragen Der Friedhof Galerie Linkliste Gamemenü Cheat-Datenbank Zur Startseite

Fun-Board » Fun » Witze » Beamtenordnung zu Beischlaf am Arbeitsplatz » Hallo Gast [Anmelden|Registrieren]
Letzter Beitrag | Erster ungelesener Beitrag Druckvorschau | An Freund senden | Thema zu Favoriten hinzufügen
Neues Thema erstellen Antwort erstellen
Zum Ende der Seite springen Beamtenordnung zu Beischlaf am Arbeitsplatz
Autor
Beitrag « Vorheriges Thema | Nächstes Thema »
Prometheus Prometheus ist männlich
Administrator


images/avatars/avatar-54.gif

Dabei seit: 30.08.2004
Beiträge: 722
Herkunft: Wer will das wissen?

Beamtenordnung zu Beischlaf am Arbeitsplatz Auf diesen Beitrag antworten Zitatantwort auf diesen Beitrag erstellen Diesen Beitrag editieren/löschen Diesen Beitrag einem Moderator melden       Zum Anfang der Seite springen

das hab ich mal selber verfasst in nem anderen board von uns. deswegen is das ganze auch (c) by mir und wehe ich erwische jemand der das einfach wohin kopier!

Zitat:
Grundsätzlich ist das Zusammentreffen zum Zweck des körperlichen Annäherns zu unterlassen. In Ausnahmefällen kann von einer Strafe abgesehen werden, wenn die folgenden Vorschriften genauestens eingehalten werden.

1. Klare Bekanntgabe der Absichten
Bei einem Zusammentreffen innerhalb der Amtsräumlichkeiten zweier Personen zum Zweck des Näherkommens ist darauf zu achten, dass die Absichten offen bekundigt werden. Dies kann durch eindeutige Gestiken, wie das alt bewärte Lippenlecken oder durch verbale Bekundigung der Absichten geschehen. Es ist jedoch ein gewisses Niveau zu waren, welches einem Beamten angemessen ist. Ferner ist bei gleichgeschlechtlich gesinnten Beamten darauf zu achten, dass dadurch ein höheres Risiko eintritt, welches nach vollzogener Kontaktierung dem Vorgesetzten zu melden ist.

2. Einseitige Absichten
Sollte sich wärend der Bekanntgabe der eigenen Absichten nach §1 herausstellen, dass der angepeilte Partner nicht auf das Angebot eingehen möchte, so ist unverzüglich ein anderer Partner zu suchen. Ein permanentes Bedrängen des anderen, welches ihn, sowohl in der Konzentration, als auch Leistung einschränkt, ist nur dann akzeptabel, wenn das Ziel absehbar ist und sich durch die darauf folgende körperliche Ausgeglichenheit Positiv auf die Leistungen auswirkt.

3. Örtlichkeit
Nach Klärung der Formalitäten und der Übereinstimmung der Absichten, sind geeignete Räumlichkeiten aufzusuchen. Dabei ist darauf zu achten, dass nur Amtsräume dazu verwendet werden. Räume und Örtlichkeiten zu denen öffentlicher Zutritt besteht, sind strengstens untersagt. Bei der Auswahl der Räumlichkeiten ist auch darauf zu achten, das andere Beamte, die im gleichen Büro tätig sind, durch die geplanten Handlungen nicht in ihrer Arbeit gestört werden. Ist keine andere Räumlichkeit verfügbar, so ist der zu erwartende Geräuschpegel auf ein erträgliches Minimum zu planen.

4. Vorbereitung zur Kontaktierung
Da am Arbeitsplatz der Arbeitgeber für gesundheitliche Schäden wärend und im Zuge der Arbeit mit verantwortlich ist, sollte darauf geachtet werden, das Risiko zu minimieren. Gegenstände, welche bei Erschütterung oder anhaltenden Stößen herab fallen könnten, sind vorher in Bodenhöhe zu platzieren. Der Untergrund ist vor Beginn auf ausreichende Festigkeit und Robustheit zu prüfen. Es ist weiter darauf zu achten, dass ausreichend Platz vorhanden ist. Kurzzeitig auftretende unkontrollierte Ausschweifungen in Form von Muskelzuckungen könnten in der Nähe befindliche Gegenstände beschädigen. Auch zu den Kollegen im gleichen Büro ist ausreichen Abstand zu halten.

5. Arbeitsmaterial
Um Verunreinigungen vorzubeugen, ist unbedingt für ausreichendes Reinigungsmaterial zu sorgen. Außerdem ist dafür Sorge zu tragen, dass die Kleidung wärend des Vorganges sicher unter gebracht ist. Für verschwundene Wertgegenstände kann nicht gehaftet werden. Sollte Reinigungsmaterial nicht in ausreichender Menge zur Verfügung stehen, so ist vor Antritt zu klären, ob der Partner zur Aufnahme der auftretenden Materialien bereit ist. Dies schließt mit ein, das kein Material nach Beendigung den Mundraum verlässt. In einigen Fällen kann die Benutzung geeigneter Schutzkleidung angebracht sein.

6. Einleitung
Wärend der Einleitung ist zuerst das Arbeitsfeld genauestens zu untersuchen. Dies schließt sowohl einen Geruchstest, als auch Geschmackstest mit ein. Sollte sich daraufhin ein Unbehagen einstellen, ist dies unverzüglich kund zu tun und die Verunreinigungen zu beseitigen. Weiter ist darauf zu achten, dass die Arbeitskleidung bei Beginn vollständig abgelegt sein muss. Verunreinigungen durch Unachtsamkeit können nicht geduldet werden. Wenn sich wärend der Einleitung herausstellt, dass beide Partner die nötigen Ausgangspunkte erfüllen, kann mit dem nächsten Schritt weiter gemacht werden.

7. Durchführung
Zum entgültigen Vollzug ist eine geeignete Position einzunehmen. Empfohlen wird dabei entweder die Positionierung auf einem Schreibtisch, so dass der andere Partner stehend das Arbeitsfeld erreichen kann oder aber in gebückter Haltung, damit ihm ein Vorstoßen in das Kerngebiet möglich wird. Nach kurzer Betrachtung und Festlegung des Startes, ist das eigene Arbeitsmittel mit sicherem Griff zu halten und vorsichtig dem Arbeitsumfeld näher zu bringen. Erst bei vollständiger Kontaktierung ist ein Beginnder körperlichen Tätigkeit angebracht. Sollte wärend des Vorgangs festgestellt werden,dass der Partner über unzureichende Gegebenheiten verfügt, ist der Vorgang abzubrechen und §6 zu wiederholen. In Räumen mit anderen Kollegen ist die Geräuschentwicklung zu minimieren.

8. Abschluss
Das Abschließen des Vorganges ist nach ca. 30 Minuten einzuplanen. Verzögerungen können nur dann akzeptiert werden, wenn äußere Umstände wie Blitzlichter oder Spulgeräusche von Videobändern den Vollzug gestört haben. Bei Eintreten des Ziels ist entweder das Reinigungsmaterial bereit zu halten oder aber den Partner rechtzeitig am Einsatzgebiet zu platzieren. Dabei sollten die Lippen das Werkzeug komplett umschließen, um ein Austreten der Verunreinigung auszuschließen. Um das Ziel in angemessener Zeit zu erreichen, kann zum Abschluss manuell eingegriffen werden und durch beidhändige Betätigung des Werkzeuges, der Arbeitsgang zu Ende zu bringen. Sollte zu diesem Zeitpunkt der andere Partner das gewünschte Ziel noch nicht erreicht haben, so ist unverzüglich eine Maßnahme einzuleiten, welche dort den Prozess zu Ende bringt. Da zu diesem Zeitpunkt die genehmigte Zeit längst überschritten sein dürfte, sind nun alle Mittel erlaubt. In Einzelfällen kann auch über eine übermäßige Geräuschentwicklung hinweg gesehen werden.

9. Beendigung
Nach getaner Arbeit sind sofort alle Verbrauchsmaterialien ordnungsgemäß zu entsorgen. Außerdem ist die Arbeitskleidung wieder vollständig anzulegen. Ein abschließendes Beieinandersitzen ist nicht mehr erforderlich und es ist der gewohnte Arbeitsplatz aufzusuchen.

10. Teamarbeit
Sollte eine ganze Abteilung zu solch einem Arbeitskreis zusammen treffen, so ist unmittelbar zuvor der Vorgesetzte zu informieren und in die Teamarbeit zu integrieren. Dies fördert den Zusammenhalt und das Arbeitsklima nachhaltig.

11. Verschleißerscheinungen und Folgeerscheinungen
Sollte sich bei einigen Beteiligten nach einem gewissen Zeitraum eine Gewichtszunahme einstellen, ist unverzüglich ein Arzt aufzusuchen. Sollte eine Gegenmaßnahme zu diesem Zeitpunkt unmöglich sein, so ist der Amtsleiter darüber in Kenntnis zu setzen und eine Strategie zur Beseitigung des Problems zu suchen. Dabei kann in einigen Fällen auch der Auslandsbeauftragte zu Rate gezogen werden, um eine geeignete Unterstützung in befreundeten Ländern wie den Niederlanden zu finden.

(c) by Prometheus


__________________
MfG
Prometheus

17.06.2005 23:48 Prometheus ist offline E-Mail an Prometheus senden Homepage von Prometheus Beiträge von Prometheus suchen Nehmen Sie Prometheus in Ihre Freundesliste auf
Baumstruktur | Brettstruktur
Gehe zu:
Neues Thema erstellen Antwort erstellen
Fun-Board » Fun » Witze » Beamtenordnung zu Beischlaf am Arbeitsplatz

Views heute: 474 | Views gestern: 1.900 | Views gesamt: 3.359.708

Impressum




PartnerSponsor

Forensoftware: Burning Board 2.3.6, entwickelt von WoltLab GmbH


www.coder-board.de -  www.coder-board.info -  www.coder-board.com -  www.coder-board.net -  www.cmb-solutions.de -  www.auto-board.info -  linkhunter.de - Die Link Jäger