Technomausi

Administratorin

Dabei seit: 30.08.2004
Beiträge: 380
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AN ALLE MITARBEITER/INNEN
Anhang zur Dienstordnung (Dienstfreistellung in bestimmten Fällen)
Krankheitsfall
Krankheit ist keine Entschuldigung. Auch ein Attest Ihres Arztes ist kein Beweis, denn wenn Sie in
der Lage waren den Arzt aufzusuchen, hätten Sie auch zur Arbeit kommen können.
Todesfall in der Familie
Wird nicht entschuldigt. Für den Verstorbenen können Sie nichts mehr tun und jemand anders kann
genauso gut die notwendigen Maßnahmen treffen. Wenn Sie die Beerdigung auf den späten
Nachmittag legen, geben wir Ihnen eine halbe Stunde früher frei, vorausgesetzt, Sie sind mit Ihrer
Arbeit fertig.
Eigener Todesfall
Hier können Sie mit unserem Verständnis rechnen, wenn a) Sie uns zwei Wochen vor Ihrem
Ableben informieren, damit wir rechtzeitig eine neue Arbeitskraft einstellen können b) Sie
spätestens bis 8:00 Uhr morgens anrufen, damit wir entsprechende Maßnahmen einleiten können
c) Ihre Unterschrift und die Ihres behandelnden Arztes vorlegen, dass Sie verstorben sind. Liegt eine
der beiden Unterschriften nicht vor, werden Ihnen die Fehlstunden vom Jahresurlaub abgezogen.
Operation
Chirurgische Eingriffe an unseren Arbeitskräften sind untersagt. Wir haben Sie so eingestellt wie
Sie sind. Die Entfernung oder Veränderung eines Teiles von Ihnen verstößt gegen den geltenden
Arbeitsvertrag.
Silberne- oder Goldene Hochzeit
Für derartige Anlässe kann keine Freistellung gewährt werden. Wenn Sie 25 oder gar 50 Jahre mit
dem gleichen Menschen verheiratet sind, seien Sie froh, wenn Sie zur Arbeit gehen dürfen.
Geburtstag
Dass Sie geboren wurden, ist sicher nicht Ihr Verdienst. Darum sehen wir keine Veranlassung,
Ihnen in solchen Fällen eine Freistellung zu gewähren.
Geburt eines Kindes
Für derartige Fehltritte unserer Angestellten ist natürlich keine Freistellung vorgesehen. Sie hatten
ja schon den Spaß.
Ihr Arbeitgeber
__________________ ~ Freundliche Flüche ~
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